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Chips Act - Säule 2 Interessensbekundung

Zum Europäischen Chips Gesetz

Halbleiter (oder Chips) sind nicht nur die treibende Kraft des digitalen Wandels, ihre Verfügbarkeit und technische Funktionalität ist auch wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige, "grüne" Transformation der Wirtschaft und für die Nachhaltigkeitstransformationen in allen wesentlichen Versorgungsstrukturen moderner Industriestaaten wie Kommunikation, Verkehr, Energie aber auch Gesundheit oder Sicherheit.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Verknappung von Chips, den beträchtlichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die daraus erwachsen können, den sich verschärfenden politischen Konflikten in Südostasien, dem zunehmenden nationalen Protektionismus und des globalen "Subventionswettlaufs" in den wichtigsten Produktionsregionen der Welt, dem daraus drohenden Verlust einer technologischen Souveränität Europas und einer erneuerten EU-Industriepolitik legte die Europäische Kommission am 08. Februar 2022 einen Vorschlag für einen EU-Chip-Rechtsakt vor, der die gesamte EU-Chip-Wertschöpfungskette stärken soll. Dabei soll der EU-Anteil an der globalen Chips-Produktion von aktuell unter 10 Prozent bis 2030 auf 20 Prozent verdoppelt werden. 

Die Entwicklung und Produktion von Halbleiterbauelementen in der EUkonzentriert sich hauptsächlich auf Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Österreich, Italien, Belgien und Irland. Europäische Hersteller beliefern dabei v.a. die Automobil-, Industrieautomatisierungs-, Sicherheits- und Gesundheitsbranche sowie die Luftfahrt, die Energieerzeugung und die Telekommunikation.

Der Rechtsakt umfasst mehrere Interventionsebenen und basiert auf einer Drei-Säulen-Struktur:

Säule 1: Chips for Europe Initiative - Forschung, Entwicklung und Innovation

Säule 1 dient der Förderung des Aufbaus groß angelegter technologischer Kapazitäten und Innovationen im Ökosystem der EU-Halbleiterhersteller und soll unter dem Titel "Chips für Europa" den Übergang vom Labor zur Fertigung verbessern. Die Säule 1 wird im Rahmen eines Gemeinsamen Unternehmens, des Joint Undertakings Chips (JU-Chips) umgesetzt werden.

Säule 2: Versorgungssicherheit - Aufbau neuer Produktionskapazitäten

Säule 2 schafft einen Rahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit mit Chips in der EU, indem in- und ausländische Investitionen angezogen und der Aufbau neuer Produktionskapazitäten unterstützt werden. Der Rahmen ermöglicht die Förderung für neue innovative Produktionsanlagen. Die Säule 2 wird aus nationalen Mitteln umgesetzt und bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zur Deckung der Finanzierungslücke neuer Produktionsanlagen der Unternehmen. 

Säule 3: Krisenreaktion - Krisenerkennung und Krisenbekämpfung

Säule 3 dient dem Aufbau eines Mechanismus für die Überwachung und Krisenreaktion entlang der gesamten Lieferkette. In engem Austausch mit den relevanten Unternehmen wird für die Krisenerkennung ("Phase 1") auf Basis von Frühwarnindikatoren die Resilienz der Wertschöpfungskette überwacht und im Falle einer Krise für die Krisenbekämpfung ("Phase 2") ein Werkzeugkasten zur Krisenreaktion etabliert.

Insgesamt 43 Milliarden Euro an Investitionen bestehend aus privaten und öffentlichen Mittel sollen in Zukunft für die Forschung und Produktion der europäischen Halbleiterindustrie bereitgestellt werden. 

Das europäische Chip-Gesetz wird Europas Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz in puncto Halbleitertechnologien und -anwendungen stärken und so zur Verwirklichung des digitalen und ökologischen Wandels beitragen. Es wird maßgeblichen Einfluss auf die europäischen Entwicklungen im Halbleitersektor nehmen und auch Niederschlag in den industriellen Ökosystemen der europäischen Mitgliedsstaaten finden. Für die Umsetzung dieses Gesetzes müssen in Österreich Vorbereitungen eingeleitet, Grundlagen gelegt und finanzielle Vorsorge getroffen werden.

Einreichung für Projekte im Rahmen der Säule 2 des Chips Act - First of A Kind Production Facilities

Zur Erhebung des Potenzials sowie des Budgetbedarfs der österreichischen Halbleiterbranche in Bezug auf Projekte im Rahmen der Säule 2 des europäischen Chips Act erfolgt der gegenständliche Aufruf zur Interessensbekundung. 

Der Rahmen ermöglicht die öffentliche Unterstützung direkt auf Basis des Art. 107(3)c VAEU für zwei neue Arten innovativer Produktionsanlagen, die in der EU die ersten ihrer Art sind (first of a kind (FOAK)).

Diese neuen Einrichtungen sind einerseits

  • "Integrierte Produktionsanlagen - IPFs", die Chips für ihre eigenen Märkte entwerfen und produzieren würden und
  • andererseits "Offene EU-Foundries - OEFs", die einen erheblichen Teil ihrer Produktionskapazität für andere industrielle Akteure bereitstellen würden.

Weiterführende Informationen

Kontakt

E-Mail: ChipsAct@bmaw.gv.at