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EU-Vorhabenbericht 2024

Nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung im Fokus

Auch für das Jahr 2024 bleibt die oberste Priorität auf EU-Ebene die aktuelle Energie- und Teuerungskrise weiterhin bestmöglich einzudämmen und eine nachhaltige wirtschaftliche und gesellschaftliche Erholung sicherzustellen.

Neben einem resilienten EU-Binnenmarkt und der Reduktion strategischer Abhängigkeiten, bilden weiterhin Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Kompetenzen die thematischen Schwerpunkte, mit denen sich das Ressort 2024 beschäftigen wird.

Die Präsidentin der Europäische Kommission Ursula von der Leyen hat zudem angekündigt, die Berichtspflicht für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren. Der Ansatz, administrative Hürden und Berichtspflichten für Unternehmen zu reduzieren aber gleichzeitig verantwortungsvoll zu wirtschaften, ist auch für das BMAW ein zentrales Kriterium im Sinne der globalen Wettbewerbsfähigkeit, den es weiter zu stärken gilt. 

30 Jahre EU-Binnenmarkt

Im Jahr 2023 feierte die EU das 30-jährige Bestehen des europäischen Binnenmarktes. Seit der Einrichtung im Jahr 1993 hat der Binnenmarkt dazu beigetragen, das tägliche Leben der Menschen und Unternehmen zu erleichtern und Arbeitsplätze sowie Wachstum in der gesamten Union zu fördern. Das einwandfreie Funktionieren des EU-Binnenmarktes ist vor allem in Krisenzeiten für eine starke Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie für die Versorgungssicherheit unerlässlich und wird deshalb auch 2024 weiter im Fokus stehen.

Industriepolitik und Maßnahmen gegen strategische Abhängigkeiten

Investitionen in die europäische Industrie sind aufgrund ihres globalen Wettbewerbsvorsprungs, den innovativen und nachhaltigen Produkten, den gut ausgebildeten Fachkräften und den allgemeinen hohen Standards, Investitionen in das europäische "Powerhouse der Zukunft". Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie weiter zu stärken veröffentlichte die EU-Kommission im Mai 2021 eine aktualisierte EU-Industriestrategie, die auch im Jahr 2024 weiter umgesetzt werden soll.

Vor allem die in der EU-Industriestrategie formulierten Ziele zur offenen strategischen Autonomie werden auch im Jahr 2024 eine wichtige Rolle spielen. Die wiederkehrenden Lieferkettenprobleme und Preissteigerungen haben gezeigt, dass die Reduktion von strategischen Abhängigkeiten gegenüber Drittstaaten in vielen Sektoren das entscheidende Innovations- und Wettbewerbskriterium sein wird. Europa muss dabei an der grundsätzlichen Idee des Freihandels festhalten, aber insbesondere bei industriell kritischen Rohstoffen und Technologien wird es nötig sein, Abhängigkeiten strategisch anzugehen und zu reduzieren. Vor allem die Finalisierung der Legislativvorschläge des Net-Zero Industry Act und des Critical Raw Materials Act werden dabei thematische Schwerpunkte bilden.

Zusätzlich wird 2024 ein koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten im Sinne einer gemeinsamen starken Europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit wichtig sein. Das Ziel ist dabei Maßnahmen zu ergreifen, die einerseits die wirtschaftliche Sicherheit erhalten, aber gleichzeitig nicht protektionistisch eingesetzt werden. 

Steigende Fach- und Arbeitskräftebedarf bleibt langfristige Herausforderung

Im Rahmen des Übergangs zu einer modernen, ressourceneffizienten, integrativen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sind Qualifikationen für den grünen Übergang und die Um- und Höherqualifizierung der Arbeitskräfte essentiell. Aufbauend auf dem 2023 stattgefundenen Europäischen Jahr der Kompetenzen muss die Wettbewerbsfähigkeit der EU weiter gestärkt werden, damit Investitionen gezielter eingesetzt und Talente für Europa gewonnen werden können. Dies soll dazu beitragen den Fokus auf Fähigkeiten und Qualifikationen zu richten und den gemeinsamen Handlungsbedarf beim Mangel an Fachkräften aufzuzeigen. 

Hintergrundinformationen:

Jeder Bundesminister/jede Bundesministerin übermittelt jährlich einen Bericht an das Parlament, in welchem die EU-Vorhaben seines Wirkungsbereichs dargestellt werden.

Basis sind Artikel 23 f Abs. 2 B-VG sowie der Beschluss des Ministerrates vom 17. November 2004 betreffend das Zusammenwirken von Bundesregierung und Parlament in EU-Angelegenheiten. Der Bericht ist dem Parlament gemäß § 7 EU-Informationsgesetz (BGBl I Nr. 113/2011) bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres zu übermitteln. Dies dient dazu, die Mitwirkungsrechte des österreichischen Parlaments in der europäischen Rechtssetzung zu stärken und dadurch Transparenz im europäischen Entscheidungsprozess zu gewährleisten.

Die Grundlage für die Jahresvorschau 2024 des BMAW bildete das Achtzehnmonatsprogramm der Trio-Ratspräsidentschaft (Spanien, Belgien, Ungarn) für den Zeitraum 31. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024, das Arbeitsprogramm der belgischen EU-Ratspräsidentschaft für das 1. Halbjahr 2024 sowie das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2024.

Weitere Informationen

Bericht der EU-Vorhaben BMAW 2024 (PDF, 1 MB)

Kontakt

EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eukoordination-wirtschaft@bmaw.gv.at