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Start der Trilogverhandlungen zum Binnenmarkt-Notfallinstrument im Herbst 2023

Das Single Market Emergency Instrument (SMEI) soll das einwandfreie Funktionieren des EU-Binnenmarktes in Zeiten einer Krise sicherstellen.

Ein Instrument zur Stärkung der Krisenbereitschaft der EU

European trade and logistics vector illustration.

Seit dreißig Jahren garantiert der Binnenmarkt die starke Wettbewerbsfähigkeit sowie den bestehenden Wohlstand der EU und ist von zentraler Bedeutung für funktionierende Lieferketten. Vor dem Hintergrund der letzten Krisen, allen voran der COVID-19-Pandemie, die mit einzelstaatlichen Maßnahmen wie Grenzkontrollen und Exportbeschränkungen einhergingen und damit Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellten, wurde im Herbst 2022 das Binnenmarkt-Notfallinstrument vorgestellt.

Nach Verhandlungen unter tschechischem und schwedischem Ratsvorsitz kam es im Juni 2023 im Rat zur Einigung für das Gesetz für ein Instrument zur Stärkung des EU-Binnenmarktes in Krisenzeiten. Dieses soll die Wettbewerbsfähigkeit sowie Versorgungssicherheit der EU in Notlagen gewährleisten.

Es soll einen weiteren wichtigen Baustein zu bestehenden Krisen- und Katastrophenkoordinationsmechanismen der EU darstellen und eine gezielte Koordination und Beratung über geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Bewältigung der Krisenauswirkungen auf den Binnenmarkt sicherstellen. Konkret schafft das Instrument eine Bereitschafts- und Krisenreaktionsarchitektur, die in drei Stufen aufgebaut sein wird - einer Planungsstufe, Überwachungsstufe und Notfallstufe.

Stärkung der Rolle der Mitgliedsstaaten

Die im Instrument vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Reihe von Eingriffen zur Ermittlung und Verhinderung möglicher Lieferkettenunterbrechungen vor. Diese hieß es im Rahmen der Ratsverhandlungen zu beobachten und die Rolle der Mitgliedsstaaten in alle Entscheidungsprozesse in den Vordergrund zu rücken.

Die nächsten Schritte im legislativen Prozess

Der im Europäischen Parlament für das Legislativdossier federführend zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stimmte den Änderungen im Juli 2023 zu. Im September 2023 soll anschließend im Plenum über das Binnenmarkt-Notfallinstrument abgestimmt werden. Damit könnten die Trilogverhandlungen zwischen Rat, EU-Kommission und Parlament im Herbst 2023 starten.

Weiterführende Informationen

Kontakt

EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: eukoordination-wirtschaft@bmaw.gv.at