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Inhalt der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln (kurz: OECD-Leitsätze) sind der umfassendste multilaterale Verhaltenskodex zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns bei Auslandsgeschäften. Die OECD-Leitsätze geben Empfehlungen für das internationale Geschäft von Unternehmen in den Bereichen Offenlegung von Informationen, Menschenrechte, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Umwelt, Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen, Verbraucherinteressen, Wissenschaft, Technologie und Innovation, Wettbewerb sowie Besteuerung. Aufgrund der Annahme der OECD-Leitsätze durch die Regierungen der Teilnehmerstaaten handelt es sich um Empfehlungen der Regierungen an die Unternehmen.

Ein wichtiger Aspekt der OECD-Leitsätze ist die risikobasierte Sorgfaltsprüfung (Due Diligence). Unternehmen sollen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen identifizieren, bewerten, vermeiden sowie tatsächliche Auswirkungen beenden oder zumindest mindern. Darüber hinaus sollen Unternehmen Rechenschaft darüber ablegen können, wie sie den negativen Auswirkungen begegnen.

Die OECD-Leitsätze gehen auf das Jahr 1976 zurück und beruhen inzwischen auf jahrzehntelanger Erfahrung. Seither wurden sie mehrmals überarbeitet. Die jüngste Aktualisierung der OECD-Leitsätze wurde beim OECD-Ministertreffen 2023 durch 51 Teilnehmerstaaten angenommen. Darunter sind sowohl OECD-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder der OECD, auf die insgesamt zwei Drittel des weltweiten Handels- und Investitionsvolumens entfallen. An der Aktualisierung der OECD-Leitsätze waren eine Vielzahl an Institutionen beteiligt: Business at OECD, das Trade Union Advisory Committee to the OECD und OECD Watch. Der Prozess umfasste auch zwei öffentliche Konsultationen, die interessierten Akteuren aus allen Ländern offen standen.

Mit der Aktualisierung 2023 wurde auf dringende soziale, ökologische und technologische Entwicklungen reagiert, mit denen Gesellschaften und Unternehmen zunehmend konfrontiert sind.

Die wichtigsten Aktualisierungen betreffen: 

  • Empfehlungen für Unternehmen, sich an international vereinbarten Zielen zu Klimaschutz und Biodiversität zu orientieren;
  • Empfehlungen zur Sorgfaltspflicht für Entwicklung, Finanzierung, Verkauf, Lizensierung, Handel und Nutzung von Technologien, einschließlich der Erhebung und Nutzung von Daten;
  • Empfehlungen, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Nutzung ihrer Produkte und Dienstleistungen erfüllen sollen;
  • Verbesserten Schutz für gefährdete Personen und Gruppen, einschließlich solcher, die Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Unternehmen äußern (Whistle-Blower);
  • Empfehlungen zu Offenlegung und Transparenz von Informationen hinsichtlich unternehmerischer Verantwortung;
  • Ausweitung der Empfehlungen auf alle Formen der Korruption und Konkretisierung der zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Korruption;
  • Empfehlungen zur Sicherstellung, dass Lobbying-Aktivitäten mit den OECD-Leitsätzen vereinbar sind;
  • Verstärktes Verfahren zur Gewährleistung der Sichtbarkeit, Wirksamkeit und funktionellen Gleichwertigkeit der Nationalen Kontaktpunkte für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Einen Link zu den aktualisierten OECD-Leitsätzen sowie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen finden Sie nachstehend.

 

Die OECD-Leitsätze für umfassen elf Kapitel zu unterschiedlichen Themenbereichen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

I. Begriffe und Grundsätze

Im ersten Kapitel werden die wichtigsten Begriffe und Grundsätze der OECD-Leitsätze, ihr Anwendungsbereich sowie das Wesen der Nationalen Kontaktpunkte dargestellt. 

II. Allgemeine Grundsätze

Das Kapitel formuliert die Ziele der OECD-Leitsätze und die wichtigsten, prinzipiellen Verhaltensempfehlungen an Unternehmen, die unabhängig vom Themengebiet gelten. Das Grundkonzepte werden erläutert: risikobasierte Sorgfaltsprüfung (Due Diligence), Priorisierung,  Bedeutung der Geschäftsbeziehung, Unterscheidung zwischen Verursachung, Beitrag und unmittelbarer Verbindung zu negativen Auswirkungen, Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Einbeziehung relevanter Stakeholder etc.

III. Offenlegung von Informationen

Als wichtige vertrauensbildende Maßnahme werden Unternehmen aufgefordert, durch Bereitstellung verständlicher, vollständiger und zugänglicher Informationen Transparenz in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit zu schaffen und Rechenschaft zu übernehmen. Neben Geschäftsergebnissen umfasst dies insbesondere die Corporate Governance, soziale und ökologische Aspekte sowie absehbare Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten. Diese Informationen sollen rechtzeitig und regelmäßig erfolgen, ohne jedoch für Unternehmen eine übermäßige Belastung darzustellen.

IV. Menschenrechte

Unabhängig von der Größe, der Branche, des operativen Umfelds und der Eigentümerstruktur sollen Unternehmen Menschenrechte respektieren. Die Achtung der Menschenrechte gilt als globaler Standard für das von Unternehmen erwartete Verhalten, unabhängig davon, ob es von den nationalen Rechtsordnungen der Staaten, in denen ein Unternehmen tätig ist, geboten ist. Die Wahrung der Menschenrechte soll in die Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfließen.

V. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern

Das Kapitel betrifft grundlegende Prinzipien im Bereich der Beschäftigung und bezieht sich auf die international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darunter fallen etwa die Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, die konstruktive Zusammenarbeit der Sozialpartner, die Abschaffung aller Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, die Beseitigung jeglicher Art von Diskriminierung bei der Beschäftigung oder die Förderung einheimischer Arbeitskräfte.

VI. Umwelt

Die Erreichung der Umweltziele, die sich aus den internationalen Übereinkommen (z.B. Aarhus-Konvention, Pariser Klimaübereinkommen, Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung) ergeben, setzt einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz voraus. In diesem Kapitel wird dargelegt, wie Unternehmen zur Prävention bzw. Minderung negativer Umweltauswirkungen beitragen und ihre Umweltergebnisse stetig verbessern können. Es werden etwa effektive Umweltmanagementsysteme, eine transparente Umweltberichterstattung sowie risikobasierte Sorgfaltsprüfungen hinsichtlich negativer Umweltauswirkungen empfohlen. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Volkswirtschaften durch Umwelt- und Klimaschutz, der Erhalt der Biodiversität, die Transformation in Richtung Treibhausgasneutralität, eine klimaresiliente Wirtschaft und nachhaltige Bewirtschaftung.

VII. Bekämpfung von Bestechung und sonstigen Korruptionsformen

Korruption schadet demokratischen Institutionen und der guten Unternehmensführung, verhindert Investitionen, verzerrt den Wettbewerb, untergräbt die globale Stabilität und wirkt sich negativ auf die Ziele der anderen Kapitel der Leitsätze aus. Unternehmen werden dazu angehalten, weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, zu fordern oder anzunehmen, um einen Vorteil zu erlangen. Durch Redlichkeit, Transparenz und Integrität, angemessene Corporate Governance, interne Kontrollmechanismen und Compliance-Programme soll Korruption verhindert bzw. aufgedeckt werden.

VIII. Verbraucherinteressen

Verbraucherzufriedenheit bildet die Grundlage für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Die Märkte für Verbraucherinnen und Verbraucher wandeln sich sehr schnell und werden zunehmend vielfältiger und komplexer. Von Unternehmen wird daher erwartet, faire Geschäfts-, Marketing und Werbepraktiken einzusetzen, die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten und die Vorgaben hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit zu wahren. Um Verbraucherinnen und Verbrauchern informierte Konsumentscheidungen und direkte Vergleiche der Angebote zu ermöglichen, sollen angemessene Informationen offengelegt werden. Angesichts des wachsenden Interesses der Verbraucherinnen und Verbraucher an ökologischen und sozialen Fragen sowie dem nachhaltigen Konsum werden Unternehmen aufgefordert, entsprechende Informationen bereitzustellen.

IX. Wissenschaft, Technologie und Innovation

Wissenschaftliche Forschung und technologische Innovation unterliegen einem kontinuierlichen Wandel, haben enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile, bergen allerdings auch weitreichende Risiken. Unternehmen sind wichtige Träger des grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfers und können so zur Entwicklung in den Gastländern beitragen. Aufgrund der negativen Effekte werden Unternehmen aufgefordert, verantwortungsvoll mit Daten umzugehen und Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, der nationalen Sicherheit, geistigen Eigentums etc. zu setzen. Verantwortungsvolle Innovationen sollen gefördert werden. Darüber hinaus wird von allen Beteiligten erwartet, Maßnahmen für digitale Sicherheit zu setzen - insbesondere in Bereichen, in denen Kinder und Jugendliche vom digitalen Umfeld betroffen sind.

X. Wettbewerb

Wettbewerbsrecht und wettbewerbspolitische Maßnahmen dienen der Sicherstellung gut funktionierender Märkte und tragen damit dem allgemeinen Wohlergehen und Wirtschaftswachstum bei. Es sollen Marktbedingungen gefördert werden, bei denen Art, Qualität und Preise von Waren und Dienstleistungen durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Infolge der grenzüberschreitenden Tätigkeiten wirken sich Handels- und Investitionstätigkeiten von Unternehmen grenzüberschreitend aus. Daher wird von Unternehmen erwartet, die rechtlichen Bestimmungen aller Länder, in denen mit Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten gerechnet werden kann, zu berücksichtigen. Ferner sollen sich Unternehmen proaktiv mit den geltenden Wettbewerbsvorschriften vertraut machen, mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten und Wettbewerbsverstöße vermeiden.

XI. Besteuerung

Ein Unternehmen nimmt seine steuerrechtliche Verantwortung ordnungsgemäß wahr, wenn es die jeweiligen Vorschriften der Länder, in denen es tätig ist, einhält, mit den zuständigen Behörden kooperiert und seine Steuerschuld rechtzeitig und vollständig entrichtet. Darunter fällt insbesondere auch die rechtzeitige und rechtmäßige Bereitstellung der für die Berechnung der Steuerschuld erforderlichen Informationen. Die steuerrechtliche Verantwortung eines Unternehmens soll sich in seinem Risikomanagement widerspiegeln. Steuertransparenz ist zur richtigen Berechnung der Steuerschuld eines Unternehmens vor allem im multinationalen Kontext von besonderer Wichtigkeit.

Die OECD widmet sich seit Jahren der Ausarbeitung und Entwicklung von Leitfäden und Praxis-Handbüchern, um die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen im Sinne der OECD-Leitsätze in Unternehmen zu fördern und zu erleichtern. Anfangs widmete man sich einzelnen Sektoren, 2018 veröffentlichte die OECD dann einen sektorübergreifenden Leitfaden für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Dies ist ein weiterer Meilenstein für die Weiterentwicklung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Der Leitfaden ist auf alle Unternehmen anwendbar und stellt eine Ergänzung zu den sektorspezifischen Leitfäden dar.

Leitfäden zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten

Initiativen der EU zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gewinnt in den letzten Jahren auf EU-Ebene stetig an Bedeutung. Mit der Verordnung 2017/821/EU, der sogenannten Konfliktmineralien-VO, legte der europäische Gesetzgeber erstmals für EU-Importeure verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für bestimmte Mineralien und Erze aus Hochrisikogebieten fest. Ab 1. Jänner 2021 sind diese Pflichten in Bezug auf das Managementsystem, Risikomanagementpflichten, Verpflichtung zur Durchführung von Prüfungen durch Dritte sowie Offenlegungspflichten für EU-Importeure anzuwenden. Die Konfliktmineralien-VO steht im Einklang mit den Standards der OECD im Bereich der Sorgfaltspflicht.

Due Diligence Ready!

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu erleichtern, hat die EU umfangreiche Trainings- und Schulungsmaterialen unter dem Namen "Due Diligence Ready!"  im Internet veröffentlicht. Diese Materialen sind auch in deutscher Sprache abrufbar, sollen Unternehmen ein Verständnis für die Sorgfaltspflicht vermitteln und ihnen die effektive Umsetzung ermöglichen.

OECD-Handbuch zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Minerallieferketten

Am 21. September 2023 wurde das "OECD Handbook on Environmental Due Diligence in Mineral Supply Chains" im Rahmen der Re-Sourcing-Konferez an der Wirtschaftsuniversität Wien erstmalig vorgestellt und diskutiert. Das Handbuch ergänzt die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, den OECD-Leitfaden zu Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und den OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für alle Sektoren.

 

Angesichts der globalen Lieferketten wächst der globale Einfluss von Unternehmen und damit auch ihre gesellschaftliche Verantwortung. Das unternehmerische Handeln kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben, wobei das Risiko negativer Auswirkungen besonders groß ist, wenn Staaten vor Ort ihrer Verpflichtung des Menschenrechtsschutzes nicht nachkommen.

Menschenrechte sind universelle wirtschaftliche, soziale, kulturelle sowie bürgerliche und politische Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar jeder natürlichen Person zustehen.

Die OECD-Leitsätze widmen sich in Kapitel IV explizit den Menschenrechten. Die Leitsätze sehen dabei Unternehmen in der Pflicht, die Menschenrechte zu achten und zu schützen, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu verhindern oder zu mindern. Im Falle einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf Menschenrechte sollen Unternehmen Wiedergutmachung leisten. Ferner wird von Unternehmen die Durchführung menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen erwartet.

Im Jahr 2022 veröffentlichte der öNKP den Praxisüberblick "Menschenrechte im Fokus" (PDF, 4 MB) zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten.

Die Empfehlung zur Rolle des Staates bei der Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns (Responsible Business Conduct, RBC) wurde vom Rat der OECD auf Ministerebene am 12. Dezember 2022 verabschiedet. Sie enthält einen umfassenden Katalog an Grundsätzen und Politikempfehlungen, um Regierungen und sonstige staatliche Stellen bei der Gestaltung und Umsetzung eines Rahmens zur Förderung unternehmerischer Verantwortung zu unterstützen.

Durch günstige Rahmenbedingungen, Anreize und vorbildliches eigenes Verhalten können Staaten die Umsetzung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns durch Unternehmen wesentlich fördern.

Die Empfehlung umfasst 21 Leitlinien, die sich in sechs Themenbereiche gliedern:

  • Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen, die RBC begünstigen
  • Strategien und Maßnahmen zur Förderung von RBC in einschlägigen Politikbereichen
  • Rolle des Staates als Wirtschaftsakteur
  • Einbeziehung betroffener Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von RBC-Maßnahmen
  • Zugang zu Rechtsbehelfen
  • Koordinierung staatlicher Maßnahmen und Aktivitäten mit RBC-Bezug

Die Empfehlung zur Rolle des Staates bei der Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns ist hier verfügbar.

Kontakt

Mario Micelli
Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (öNKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: NCP-Austria@bmaw.gv.at
Telefon: (+43) 1 711 00-805240 oder 808819
Fax: (+43) 1 711 00-8048819