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Internationale Arbeitsorganisation

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) oder International Labour Organisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit 187 Mitgliedstaaten und Hauptsitz in Genf.

Die Internationale Arbeitsorganisation ist die einzige Weltorganisation, in der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichberechtigt mit den Vertretern der Regierungen an allen Entscheidungen teilnehmen.

Aufgaben der Internationalen Arbeitsorganisation

Von der Internationalen Arbeitsorganisation werden internationale Arbeits- und Sozialnormen formuliert und durchgesetzt.

Das Ziel dieser Übereinkommen – insbesondere der zehn Kernarbeitsnormen – ist die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als eine zentrale Voraussetzung für die Armutsbekämpfung. Bis heute wurden 190 Übereinkommen angenommen.

Die zehn Kernarbeitsnormen der IAO sind folgende Übereinkommen:
(Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930
(Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948
(Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949
(Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte, 1951
(Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957
(Nr. 111) über die Diskriminierung (Beschäftigung und Beruf), 1958
(Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, 1973
(Nr. 182) über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999
NEU: (Nr. 155) über den Arbeitsschutz, 1981
NEU: (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006

Die IAO und Österreich

Österreich trat der Internationalen Arbeitsorganisation erstmals 1919 bei und war bis 1938 Mitglied. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1947 die Wiederaufnahme. Österreich hat neun der zehn Kernarbeitsnormen und insgesamt 54 Übereinkommen ratifiziert, 43 davon sind heute in Kraft.

Ergebnisse der jüngsten Internationalen Arbeitskonferenzen

Die Internationale Arbeitskonferenz wird ein Mal im Jahr in Genf abgehalten. Eine Ausnahme war 2020 die Absage wegen der Pandemie.

Die 109. Tagung fand 2021 virtuell in zwei Teilen statt. Das wichtigste Ergebnis ist der „Globale Handlungsappell für eine am Menschen orientierte Erholung, die inklusiv, nachhaltig und widerstandsfähig ist“ und zu Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen in der Arbeitswelt aufruft.

Die 110. Tagung tagte im Mai/Juni 2022 hybrid in Genf. Ein historisches Ergebnis ist die Aufnahme einer „sicheren und gesunden Arbeitsumwelt“ als fünftes grundlegendes Prinzip und Recht in die IAO-Erklärung von 1998 über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Die bisherigen vier sind: Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen, keine Zwangs- und Pflichtarbeit, keine Kinderarbeit, keine Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Jedes IAO-Mitglied muss die grundlegenden Rechte und Prinzipien, die sich aus den zugrundeliegenden IAO-Kernarbeitsnormen ergeben, erfüllen, auch wenn es diese nicht ratifiziert hat. In Bezug auf die „sichere und gesunde Arbeitsumwelt“ wurden die Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 187 zu Kernarbeitsnormen erklärt. Davon hat Österreich das Übereinkommen Nr. 187 ratifiziert.

Tipp

Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2022