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Ausbilderinnen und Ausbilder

Ausbilderinnen und Ausbilder sind pädagogisch und rechtlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens. Diese Qualifikationen werden im Rahmen der Ausbilderprüfung nachgewiesen oder des Ausbilderkurses erworben.

Lehrberechtigte können die Funktion der Ausbilderin/des Ausbilders entweder selbst wahrnehmen oder eine andere Person damit betrauen. Ausbilderinnen und Ausbilder müssen in der Lage sein, die persönliche Aufsicht über die Ausbildung wahrzunehmen.

Ausbilderplattform - Website "Qualität in der Lehre"

Die Serviceseite Qualität in der Lehre bietet umfangreiche Informationen zur Lehrausbildung für Lehrbetriebe, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Prüferinnen und Prüfer für die Lehrabschlussprüfung.

Das Zertifikat "Zertifizierter Prüfer/zertifizierte Prüferin für Lehrabschlussprüfungen" wird erläutert, weitere Materialien zur Qualitätssicherung in der Lehrlingsausbildung sowie die Checkliste "Qualität in der Lehre" stehen zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Ausbilderinnen und Ausbilder werden laufend neue Ausbildungsleitfäden und Ausbildungsdokumentationen mit Hinweisen und Tipps zur Gestaltung der Ausbildung sowie Beispielen aus der betrieblichen Praxis erstellt.

Verhältniszahlen

Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicher zu stellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbilderinnen/Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten:

  • max. fünf Lehrlinge pro Ausbilderin/Ausbilder, der/die nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
  • max. 15 Lehrlinge

Gleichhaltung von Qualifikationen mit der Ausbilderprüfung

Auf Grund der Ausbilderprüfungsersatzverordnung sind zahlreiche Prüfungen der Ausbilderprüfung gleichgehalten. Weitere einschlägige Ausbildungen und Prüfungen können vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft auf Antrag (PDF, 896 KB) gem. § 29h BAG (PDF, 898 KB) nach Durchführung eines Gleichhaltungsverfahrens mit Bescheid gleichgehalten werden.

Aufgrund des Abkommens mit der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol) werden Ausbilderprüfungszeugnisses aus Österreich mit dem Prüfungszeugnis über den Prüfungsteil Berufspädagogik der Meisterprüfung gleichgehalten.

Die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern wird vom Bund gefördert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lehre-foerdern.at.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmaw.gv.at