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EU-Erweiterung

2022 kamen zu den Beitrittswerbern des Westbalkans und Türkei auch die Ukraine, Moldau und Georgien hinzu. EU Beitrittsverhandlungen mit Serbien, Montenegro und seit Juli 2022 auch Albanien und Nordmazedonien. Mit der Türkei liegen die Verhandlungen derzeit aber auf Eis. Beitrittskandidatenstatus haben Bosnien und Herzegowina, die Ukraine und Moldau. Potenzielle Beitrittskandidaten sind Kosovo und Georgien.

Mit Montenegro wurden die Beitrittsverhandlungen am 29. Juni 2012 eröffnet. Es sind 33 von 35 Kapiteln eröffnet, 3 Kapitel (Wissenschaft und Forschung; Bildung und Kultur; Beziehungen nach Außen) wurden vorläufig geschlossen. Vor einem Abschluss weiterer Verhandlungskapitel müssen insbesondere die Zwischenkriterien in den Rechtsstaatlichkeitskapiteln 23 und 24 erfüllt werden. Aufgrund innenpolitischer Turbulenzen seit 2020 kaum Verhandlungsfortschritte.

Mit Serbien wurde der Verhandlungsprozess am 21. Jänner 2014 eröffnet. Im Dezember 2021 wurde Cluster 4, der die Kapitel Verkehrspolitik, Energie, transeuropäische Netze, sowie Umwelt und Klimawandel umfasst, eröffnet. Somit sind 22 der insgesamt 35 Kapitel für Verhandlungen eröffnet, von denen 2 Kapitel bereits vorläufig geschlossen sind. Im Jahr 2022 kaum Fortschritte im Verfahren. Die EU-Mitgliedstaaten pochen darauf, dass der Verhandlungsfortgang nun auch vermehrt von der Angleichung an die EU-Außenpolitik abhängt, Serbien hat sich den EU-Sanktionen gegen Russland nicht angeschlossen.

Nach einer zweijährigen Blockade durch Bulgarien gelang im Juni 2022 der Durchbruch für die Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien, die offiziell mit der ersten Beitrittskonferenz am 19. Juli 2022 begannen. Der erste Schritt des Beitrittsprozesses, das sogenannte Screening des Acquis, läuft voraussichtlich bis Ende 2023. Vor dem darauffolgenden nächsten Schritt muss Nordmazedonien seine Verfassung hinsichtlich der Anerkennung der bulgarischen und anderen Minderheiten ändern.

Albanien konnte ebenfalls am 19. Juli 2022 die EU-Beitrittsverhandlungen aufnehmen und führt nun den Screening-Prozess voraussichtlich bis Ende 2023 durch.

Bosnien und Herzegowina hat seinen EU-Beitrittsantrag am 15. Februar 2016 eingereicht. In ihrem Erweiterungspaket 2022 empfahl die Kommission dem Rat der Europäischen Union, Bosnien und Herzegowina den Beitrittskandidatenstatus zuzuerkennen, "in der Annahme", dass das Land Maßnahmen in acht Prioritätsbereichen, u.a. in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, "angeht". Am 15. Dezember 2022 billigte der Europäische Rat die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2022 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und kam überein, Bosnien und Herzegowina den Kandidatenstatus zu gewähren.

Mit Kosovo ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen am 1. April 2016 in Kraft getreten. Die weitere EU-Annäherung ist von der Normalisierung der Beziehungen mit Serbien, Fortschritten im Reformprozess sowie der Haltung der fünf EU-Nichtanerkenner (Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien und Republik Zypern) abhängig. Am 15. Dezember 2022 hat Kosovo einen formellen EU-Beitrittsantrag gestellt. Österreich wird sich dafür einsetzen, dass dieser gemäß den üblichen Verfahren behandelt wird. Ende 2022 konnte eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament zur Visaliberalisierung für Kosovo erzielt werden, die ab 1. Jänner 2024 gelten soll.

Seit 2005 führt die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Bisher wurde nur ein Kapitel (Wissenschaft und Forschung) vorläufig geschlossen. Aufgrund der politischen Situation sind die Beitrittsgespräche mit der Türkei 2018 de facto zum Stillstand gekommen. Derzeit wird weder verhandelt, noch werden neue Verhandlungskapitel eröffnet.

Am 28. Februar 2022 stellte die Ukraine ihren EU-Beitrittsantrag. Die Republik Moldau und Georgien folgten am 3. März 2022. Die Kommission präsentierte im Juni ihre Stellungnahme, in der sie für Ukraine und Moldau den Kandidatenstatus empfahl in der Annahme, dass bestimmte Maßnahmen (u.a. Reformen in den Bereichen Justiz und Korruption) angegangen werden. Für Georgien wurden vorab Bedingungen gestellt, nach deren Erfüllung der Status zuerkannt werden soll (u.a. die Überwindung der politischen Polarisierung, Schaffung von funktionierenden staatlichen Institutionen). Der Europäische Rat vom Juni 2022 folgte dieser Empfehlung und bestätigte den Kandidatenstatus für die Ukraine und Moldau und stellte Georgien diesen in Aussicht. Zur Stärkung der Zusammenarbeit ist vorgesehen, die Ukraine und Moldau schrittweise in den EU Binnenmarkt zu integrieren. Mit allen drei Staaten soll die sektorielle Zusammenarbeit weiter vertieft werden. Die Kommission wird über den Umsetzungsstand der von ihr genannten Prioritäten im Rahmen ihres regulären Erweiterungsberichts im Herbst 2023 berichten und bei entsprechendem Fortschritt allfällige weitere Schritte (z.B. Eröffnung der Verhandlungen mit Ukraine/Moldau) vorschlagen.

Aktuelle Informationen zur EU-Erweiterung

Kontakt

EU-Erweiterung@bmaw.gv.at