Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

SOLVIT-Netzwerk zur Problemlösung

Solvit Logo

SOLVIT-Netzwerk

Informelle Problemlösung in Europa

SOLVIT ist ein europäischer Problemlösungsmechanismus der versucht, Lösungen für Probleme von EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen sowie Unternehmen zu finden, die durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch mitgliedstaatliche Behörden entstehen können.

Die Einschaltung von SOLVIT ist kostenlos.
Hier finden Sie Ihren Weg zu SOLVIT - SOLVIT Fall Eingabe.

SOLVIT – Lösung von Problemen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, wenn Sie in einem anderen EU-Land leben, arbeiten oder geschäftlich tätig sind - Europäische Kommission (europa.eu)

SOLVIT-Stellen wurden in allen EWR-Ländern eingerichtet und sind dort Teil der nationalen Verwaltung.
Seit der Gründung im Jahr 2002 hat SOLVIT Österreich ein Netz von Kontaktstellen aufgebaut, das es ermöglicht, schnelle und pragmatische Lösungen zu finden.

Wo kann SOLVIT helfen?

  • Bei grenzüberschreitenden Problemen innerhalb des EWR,

  • die durch die fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts entstanden sind,

  • verursacht durch nationale, regionale oder lokale Behörden.

SOLVIT-Anfragen drehen sich meist um Themen wie Anerkennung von Berufsqualifikation, Zugang zu Aus- und Weiterbildung, Marktzugang, Vergabe öffentlicher Aufträge, freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Arbeitnehmerrechte, Sozialversicherung sowie Besteuerung.

Da es sich bei SOLVIT um einen informellen Problemlösungsansatz handelt, kann das System in folgenden Situationen nicht genutzt werden:

  • Wenn rechtliche Schritte bereits eingeleitet wurden (Gerichtsanhängigkeit).
  • Wenn es sich um ein Problem zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher handelt.
  • Wenn der Bescheid bereits Rechtskraft erlangt hat.
  • Wenn ein Drittstaat (Nicht EWR-Land) involviert ist.

Achtung

Rechtsstaatliche Fristen zur Wahrung Ihrer Rechte sollten eingehalten werden. SOLVIT hemmt nicht den Fristenlauf.

Karikatur Solvit Optiker

Beispiel

Ein Beispiel für ein Problem, das über SOLVIT gelöst werden konnte: Ein österreichischer Optiker mit einem österreichischen Diplom wollte eine Filiale in Südtirol eröffnen. Das italienische Gesundheitsministerium lehnte seinen Antrag auf Anerkennung seiner Qualifikation mit der Begründung ab, seine Diplome entsprächen nicht den italienischen Anforderungen an Optiker. SOLVIT konnte die Gleichwertigkeit der Diplome nachweisen und deckte zudem einen Übersetzungsfehler im Masterdiplom des Optikers auf, woraufhin das italienische Gesundheitsministerium den Abschluss anerkannte. Dieser Erfolg gelang innerhalb von zehn Wochen.

Wie arbeitet SOLVIT?

Wenn Sie sich mit einem Problem an SOLVIT wenden, wird Ihre lokale SOLVIT-Stelle, das „Home-SOLVIT-Center“, zunächst Ihren Antrag prüfen, um sicherzugehen, dass tatsächlich eine fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften vorliegt und dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden sowie alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.
Eine Übersicht zu den notwendigen Informationen und Dokumenten finden Sie hier. (SOLVIT erforderliche Angaben (PDF, 60 KB))
Im Anschluss wird Ihre Beschwerde in eine Online-Datenbank eingegeben, und dann automatisch an die SOLVIT-Stelle in dem Mitgliedstaat weitergeleitet, in dem das Problem aufgetreten ist. Diese SOLVIT-Stelle übernimmt die "Federführung" bei der Lösung des anstehenden Problems (Lead-SOLVIT- Center).

Vorgeschlagene Lösungen sind für den Antragsteller nicht bindend und können nicht angefochten werden. Kann das Problem nicht oder nicht zur Zufriedenheit des Antragstellers gelöst werden, besteht noch immer die Möglichkeit ein Verwaltungsverfahren zu beantragen.

SOLVIT Österreich

SOLVIT Österreich ist im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung EU-Koordination und EU-Binnenmarkt angesiedelt (V/3).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung EU-Koordination und EU-Binnenmarkt: solvit@bmaw.gv.at
Telefon: +43 1711 00 - 805555 oder
0800-240 258 (kostenlos aus ganz Österreich)

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024