Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bundesminister Kocher: Wichtige Strukturreformen im Sozialausschuss beschlossen Abschaffung der geblockten Altersteilzeit; kontinuierliche Variante der Altersteilzeit wird flexibler

Bei der Regierungsklausur im Jänner wurde die schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit ab 2024 beschlossen. „Die geblockte Variante der Altersteilzeit ist insbesondere angesichts des immer größer werdenden Fachkräftebedarfs als versteckte Frühpension nicht mehr zeitgemäß. Mit jährlich bis zu 100 Millionen Euro stellt sie ein erhebliches Einsparungspotenzial für die Arbeitslosenversicherung dar. Diese Mittel könnten beispielsweise für aktive Arbeitsmarktpolitik wie Qualifizierungsmaßnahmen besser eingesetzt werden. Auch der Wissenstransfer von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu jüngeren wird erschwert. Deshalb wird die öffentliche Förderung der geblockten Altersteilzeit wie angekündigt bis 2029 schrittweise auslaufen. Stichtag für die Förderhöhe ist dabei der Beginn der Altersteilzeitvereinbarung“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Außerdem bietet die Blockvariante der Altersteilzeit keine echte Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da zunächst voll und dann gar nicht mehr gearbeitet wird. „77 Prozent der Personen in Altersteilzeit entscheiden sich auch deshalb bereits jetzt für die kontinuierliche Variante. Diese Form der Altersteilzeit, bei der die Arbeitszeitschwankungen innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen werden, bleibt selbstverständlich erhalten und wird flexibler. Die kontinuierliche Altersteilzeit erleichtert das Wissens- und Übergabemanagement und trägt ab dem 62. Lebensjahr zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters bei. Durch zahlreiche Maßnahmen wie das Präventionsprogramm fit2work und die Demografieberatung fördert das BMAW ältere Personen, die auch in den Zielvorgaben an das AMS als wichtige Zielgruppe definiert wurden“, so Kocher.

Bildungsbonus wird zu unbefristetem und ausgebautem Schulungszuschlag NEU

Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht und eine Schulung von mindestens vier Monaten bekommt, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld derzeit den Bildungsbonus von 190 Euro monatlich, bei kürzeren Schulungen ca. 70 Euro. „Der im Zuge der Joboffensive eingeführte Bildungsbonus wird nun als Schulungszuschlag NEU unbefristet verlängert und ausgebaut. Außerdem wird der Schulungszuschlag NEU in Zukunft valorisiert, also jährlich an die Inflation angepasst. Als Arbeits- und Wirtschaftsminister ist es mir ein Anliegen, dass Personen, die längere Aus- und Weiterbildungen absolvieren, auch entsprechend finanziell abgesichert werden. Denn Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen nicht nur die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen, sondern haben auch allgemein positive Effekte auf den österreichischen Arbeitsmarkt und wirken dem hohen Fachkräftebedarf entgegen“, so Kocher.

Der Schulungszuschlag NEU hat nun drei Stufen, also je nach (voraussichtlicher) Dauer der Schulung unterschiedlich hohe Zuschläge. Die nachstehenden Beträge werden Anfang 2024 mit dem Aufwertungsfaktor multipliziert und stehen dann in endgültiger Höhe für das kommende Jahr fest. Stufe 1: einfacher Schulungszuschlag von 70 Euro; Stufe 2 (Maßnahme von mindestens vier Monaten): dreifacher Schulungszuschlag von ca. 200 Euro pro Monat; Stufe 3 (Maßnahme von mindestens einem Jahr): ca. 340 Euro pro Monat. Bei Stufe 3 wird vorausgesetzt, dass dadurch das Arbeitslosengeld pro Monat den Betrag von 1.400 Euro nicht überschreitet.

Rückfragen & Kontakt:

Presseabteilung - Arbeit: presse.arbeit@bmaw.gv.at