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Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2024 ausgelobt Kraus-Winkler: ÖIT zeichnet kulinarische Erfolgsbeispiele im Tourismus aus - Einreichungen bis 31. Oktober 2023 möglich

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat zum sechsten Mal den Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT) ausgelobt. Mit dem ÖIT 2024 sollen Erfolgsbeispiele für kulinarische Erlebnisse ausgezeichnet werden, die durch gezielte Produktgestaltung und einen entsprechenden Marketingmix dazu beitragen, Österreich als wichtige Kulinarik-Destination in Europa zu positionieren.

"Regionale und lokale Spezialitäten sind sowohl für Gäste aus dem In- und Ausland, aber auch für Einheimische der Inbegriff gelebter Gastlichkeit und Fixpunkt im Urlaub. Die Vielfalt der österreichischen Küche ist somit ein wesentliches Reisemotiv, mitentscheidend für die Urlaubswahl sowie ein überzeugendes Argument für den Wiederbesuch", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Der ÖIT 2024 wird gemeinsam mit den Bundesländern in zwei Kategorien verliehen. In der ersten Kategorie können einzelbetriebliche Initiativen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft eingereicht werden. Die zweite Kategorie betrifft Initiativen von betrieblichen Kooperationen der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung gemeinsam mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landestourismusorganisationen, tourismusnahen Dienstleister/innen (z.B. Freizeitanlagen, touristische Projekt-Initiativen).

Einreichungen müssen bis zum 31. Oktober 2023 beim jeweiligen Bundesland eingelangt sein. Pro Kategorie werden die besten drei Initiativen ausgezeichnet. Der Siegerinitiative in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe von 5.000 Euro zuerkannt, welches zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und vom Bundesland der Siegerinitiative zur Verfügung gestellt wird. Die Zweitplatzierten erhalten ein Preisgeld von jeweils 3.000 Euro und die Drittplatzierten von je 2.000 Euro.

Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft unter folgendem Link: https://bit.ly/452XUFu

Kontakt:

Maximilian Spera, BA BA
Pressereferent der Staatssekretärin für Tourismus
+43 1 71100 6300-46
maximilian.spera@bmaw.gv.at
www.bmaw.gv.at/Themen/Tourismus