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Kocher/Rauch/Plakolm: Plangemäße Umsetzung der Pflegereform schreitet voran Gesetzliche Grundlage der Pflegelehre wurde heute im Bundesrat beschlossen – zeitgleich Begutachtungsstart der Ausbildungsordnungen

Die inhaltliche Ausgestaltung der beiden neuen Pflegelehrberufe wird – wie im österreichischen Berufsbildungssystem üblich – per Verordnung geregelt. Mit diesen sogenannten Ausbildungsordnungen soll unter anderem die wechselseitige Anrechnung ermöglicht werden, sodass zum Beispiel ein Pflegeassistenz-Lehrling unmittelbar nach Ende seiner Lehrzeit direkt in die Lehre zur Pflegefachassistenz wechseln kann und die absolvierte Lehrzeit voll angerechnet bekommt. Außerdem wird darin festgelegt, dass die Ausbildung durch ein Ausbildungshandbuch und eine verpflichtend zu führende Ausbildungsdokumentation unterstützt wird. Im Handbuch, das vom BMAW im Einvernehmen mit dem BMSGPK herausgegeben wird, wird die Umsetzung des Berufsbildes in der Praxis beschrieben.

"Bei der Umsetzung der Pflegelehre befinden wir uns angesichts des anvisierten Starts im Herbst 2023 sehr gut im Zeitplan. Nachdem die gesetzliche Grundlage der Pflegelehre im Mai den Nationalrat passiert hat, wurde sie heute auch im Bundesrat behandelt. Parallel dazu starten wir heute den Begutachtungsprozess für die dazugehörigen Ausbildungsordnungen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Pflegelehre so viel Flexibilität wie möglich für die Lehrlinge zulassen, um den Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal besser decken zu können. Dazu legen wir großen Wert darauf, dass die Lehrlinge gut an den herausfordernden Beruf herangeführt werden. Denn als Bundesregierung möchten wir sicherstellen, dass die Pflegebranche mit gut ausgebildeten Fachkräften den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Mit der Pflegelehre bieten wir Jugendlichen die Möglichkeit, bereits nach Beendigung der Pflichtschule altersgerecht an einen Beruf im Pflegebereich herangeführt zu werden. In den ersten Ausbildungsjahren liegt der Schwerpunkt im sozial-kommunikativen Bereich. Lehrlinge lernen vor allem, wie sie dazu beitragen können, die Lebensqualität von Menschen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zu verbessern. So lernen sie, die Tagesstruktur zu gestalten, aktive Beschäftigung anzubieten und sich Zeit für Gespräche zu nehmen. Lehrlinge leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem guten sozialen Klima in den Einrichtungen", so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

"Jungen Menschen ist es wichtig, etwas Sinnvolles zu machen und Wertschätzung dafür zu bekommen. In der Pflegelehre sehe ich da eine ganz große Chance, weil sie genau das vereint: Schon in jungen Jahren Verantwortung für Menschen zu übernehmen und gleichzeitig einen erfüllenden Job auszuüben", so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm. "Ich halte die Pflegelehre für einen Meilenstein im Bereich der Berufsausbildung. Wir schaffen damit den Lückenschluss bei jungen Menschen zwischen 15 und 17 Jahren im Bereich der praktischen Ausbildung. Bisher verlieren wir sehr viele Jugendliche im Sozialbereich, weil sie mit 17 Jahren bereits mitten in einer Berufs- oder Schulausbildung sind und dann aus ganz pragmatischen Gründen nicht mehr in die Pflege wechseln."

Zur Pflegelehre: Lehrlinge können eine Lehre zur Pflegefachassistenz (4-jährige Lehre) oder Pflegeassistenz (3-jährige Lehre) absolvieren. Beide Lehrberufe sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbilden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Finanzielle Sicherheit soll durch ein monatliches Lehrlingseinkommen, das im vierten Lehrjahr besonders attraktiv ist, sichergestellt werden.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Dominik Gmasz
Pressereferent des Bundesministers Martin Kocher
dominik.gmasz@bmaw.gv.at

Presseabteilung: presseabteilung@bmaw.gv.at