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Leitung der Abteilung II/B/7

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl Nr. 85, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Funktion der Leitung der Abteilung II/B/7 (Legistik Verwendungsschutz, Landarbeitsrecht) des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft ausgeschrieben.

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Leitung der Abteilung und strategische Steuerung der legistischen Angelegenheiten des Mutterschutzgesetzes, Arbeitszeitrechts, Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeitsplatz-Sicherungsgesetzes, Entgeltfortzahlungsgesetzes, Hausbesorgergesetzes, Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, Hausbetreuungsgesetzes, Nacht-schwerarbeitsgesetzes, Landarbeitsrechts; Haushaltsangelegenheiten (ILO, Bundeseinigungsamt, Studien); Internetkoordination für die Gruppe II/B
  • Erstellung von Gesetzesentwürfen und Verordnungsentwürfen samt Erläuterungen unter Berücksichtigung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung
  • Vertretung nach außen in den Fachbereichen der Abteilung, soweit nicht der Gruppen- oder Sektionsleitung vorbehalten

Erfordernisse:

Verpflichtenden Qualifikationserfordernisse:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • volle Handlungsfähigkeit
  • persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
  • Diplomstudium der Rechtswissenschaften (gemäß Z 1.19 der Anlage 1 zum BDG 1979)
  • ausgezeichnete Kenntnis der Ziele, Aufgaben sowie Rechtsgrundlagen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung
  • Erfahrungen in der Legistik bzw. Koordination von legistischen Prozessen

Erwünschte weitere Qualifikationen:

  • ausgeprägte Steuerungsfähigkeit und Entscheidungsstärke
  • hohe interpersonale Kompetenz und Problemlösungsfähigkeit
  • gute Kenntnis der Stakeholderlandschaft sowie Erfahrung an der Schnittstelle Politik und Verwaltung
  • ausgezeichnete schriftliche und mündliche Ausdrucksweise

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft erwünscht sind.

Die folgenden Anforderungsdimensionen werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt:

Anforderungsdimensionen

Kenntnisse/Erfahrungen
Kenntnisse und Erfahrungen in jenen Aufgabengebieten, die in die Zuständigkeit der Organisationseinheit fallen

Managementkompetenzen
Organisationstalent, strategisches Denken, Zielorientiertheit und Entscheidungsfähigkeit

Sozial-kommunikative Kompetenzen
besondere Eignung zur Menschenführung sowie Teamfähigkeit und soziale Kompetenz

Gleichbehandlung im Bundesdienst:

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges:

Der Monatsbezug beträgt mindestens:

  • € 4.352,60 brutto (A1/6)
  • € 3.590,30 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 1 mit Einstiegsstufe der Funktionszulage)
  • € 5.870,70 brutto (v1/4 Entlohnungsstufe 3 mit Regelstufe der Funktionszulage ab einem Besoldungsdienstalter von 4 Jahren)

Der Monatsbezug erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch einzurechnende Zeiten bzw. durch das Besoldungsdienstalter.

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnissen, konzeptive Leitvorstellungen für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die die Bewerbenden für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerbenden werden aufgefordert, zu Fragen der Frauenförderung und Gleichbehandlung Stellung zu nehmen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe des Referenzcodes bis spätestens 17. Mai 2024 per E-Mail an recruiting@bmaw.gv.at. Verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber, die für eine nähere Auswahl in Betracht kommen, können zu einem Hearing eingeladen werden.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerbenden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung stellt keinen Hinderungsgrund für die Betrauung dar.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zum Zweck der Auswahl und des Personal-managements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMAW finden Sie unter: https://www.bmaw.gv.at/Ministerium/Organisation/Datenschutz.html

Kontaktinformation:

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Personalabteilung (Abt. I/1) unter recruiting@bmaw.gv.at gerne zur Verfügung.